▪ Zentraler Einkauf
▪ Aufbau einer zusätzlichen Altersversorgung
▪ Informationsvorsprung durch Fortbildung
▪ Mehrwert für Ihre Praxis
▪ Netzwerk

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Sichern Sie sich als IGfZ Mitglied bei vielen namhaften Industrie- und Handelspartnern niedrige Einkaufspreise und Sofortrabatte.

Zentralregulierung (ZR) für Mitglieder

Seit Januar 2011 bieten wir Ihnen für Ihre Rechnungen bei unseren ZR-Partnern die Form der Zentralregulierung an. Die Zentralregulierung kurz ZR übernimmt die Funktion eines Abrechnungssystems, um die Zahlungsströme zwischen Lieferant und Mitglied von Einkaufsgenossenschaften zu organisieren. Sie als Mitglied bestellen die Ware direkt bei unserem ZR-Partnerlieferant, der seinerseits die Lieferung direkt an Sie vornimmt.
Die ZR-Partnerlieferanten sind mit einem Vertrag an die IGfZ verbunden und Sie sichern sich so die vereinbarten Sonderkonditionen bei einer Bestellung. Bei einer Bestellung übernimmt nun die IGfZ für Sie als teilnehmendes Mitglied die Bürgschaft Ihrer Bestellung. Die Verbindlichkeiten der einzelnen Mitglieder werden nun von der IGfZ übernommen und beglichen. Sie als Mitglied erhalten dann von der IGfZ, immer zum 25. des Folgemonats eine Aufstellung Ihrer Rechnungen, die dann von Ihrem Konto eingezogen werden.

Ihre Vorteile auf einen Blick:

  • Zeitersparnis da nur noch eine Liste als Gesamtrechnung verschiedener Lieferanten
  • Längeres Zahlungsziel (bis zu 45 Tagen)
  • Abwicklung und Abrechnung über IGfZ
  • ZR-Konditionen